Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Hunde und Seminarschule Weserbergland angebotenen Trainingsstunden (Kursstunden und Einzeltrainings), Beratungen, Vorträge, Seminare und Coachings.

2. Teilnahme am Training der Hundeschule

2.1 Allgemeines
Es wird keine Erfolgsgarantie des Trainings gegeben, da der Erfolg des Trainings maßgeblich von der Umsetzung des Trainingsplans durch den Teilnehmer selbst abhängig ist.

2.2 Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, vor der ersten Trainingsstunde bestehende Krankheiten, sowie jede Art von Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die im öffentlichen Bereich relevant ist, mitzuteilen. Insbesondere sind vorgeschichtliche Beißvorfälle und ordnungsbehördliche Auflagen anzugeben. Wissentliches Verschweigen einer Verhaltensauffälligkeit kann zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers und des Hundes führen. Die bereits geleisteten Gebühren werden nicht erstattet. Auch über akut auftretende Erkrankungen des Tieres ist die Hundeschule vor Beginn der nächsten Trainingsstunde zu informieren. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei von ansteckenden Erkrankungen sowie frei von Parasitenbefall ist. Teilnehmende Hunde müssen über einen umfassenden Impfschutz, sowie eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Impfausweis und Versicherungsnachweis sind in der ersten Trainingsstunde vorzuzeigen. Die Tiere sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung von Menschen und Tieren ausgeschlossen werden kann. Während der Trainingsstunden ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Insbesondere sind Hunde nur auf Anweisung des Trainers von der Leine zu lassen oder mit anderen Hunden zusammenzuführen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Teilnehmers und seines Hundes führen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

2.2.1 Teilnahme an Kursstunden
Die Buchung der Kursstunden (10er Karte) erfolgt für aufeinanderfolgende Wochen. In fortlaufenden Kursen können bis zu zwei entschuldigte Fehlstunden in anschließenden Kursstunden nachgeholt werden. In geschlossenen Kursen kann eine entschuldigte Fehlstunde in einer anschließenden Kursstunde nachgeholt werden. Weitere Fehlstunden, auch wenn sie entschuldigt sind, verfallen. Als entschuldigt gilt, wer mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn telefonisch, schriftlich oder persönlich absagt. Läufige Hündinnen können an Kursstunden nicht teilnehmen. Informiert der Teilnehmer die Hundeschule mindestens 24 Stunden vor dem Kurstermin, kann die Stunde bei fortlaufenden Kursen an das Kursende angehängt werden, bzw. bei geschlossenen Kursen zeitnah in einem kostenlosen dreißigminütigen Einzeltraining nachgeholt werden.

2.2.2 Teilnahme am Einzeltraining
Die Buchung von fünf Einzeltrainings (5×45 Minuten) gilt für sechs Wochen; die Buchung von 10 Einzeltrainings (10×45 Minuten) gilt für 12 Wochen ab Unterzeichnung des Anmeldeformulars. Termine, die in diesem Zeitraum nicht wahrgenommen werden, verfallen ersatzlos.

2.3 Zahlungsbedingungen und Rücktritt
Die Kosten für Leistungen der Hundeschule werden mit der Anmeldung fällig. Sie können in bar gegen Quittung oder per Überweisung beglichen werden. Das Geld muss vor dem Beginn der zweiten Trainingsstunde eingegangen sein. In Einzelfällen ist auch eine Ratenzahlung möglich. Derartige Sonderabredungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Bei Abbruch des Trainings durch den Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung werden keine Kosten erstattet. Das Fernbleiben von Trainingsterminen gilt nicht als Rücktritt. Bei Absage einer Kursstunde mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn gilt der Teilnehmer als entschuldigt (s. 2.2.1). Die Absage oder Verschiebung eines vereinbarten individuellen Termins durch den Teilnehmer hat mindestens 48 Stunden im Voraus zu erfolgen. Später abgesagte Termine werden in vollem Umfang berechnet, sofern die Termine von der Hundeschule nicht anderweitig vergeben werden können. Individuell festgesetzte Termine für ein Einzeltraining gelten bei mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung und Zusage beider Seiten als verbindlich. Im Einzeltraining werden Fahrtkosten für jeden Trainingstermin einzeln berechnet und sind in bar gegen Quittung oder per Überweisung innerhalb von sieben Tagen zu begleichen. Die Trainingsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollten die Wetterbedingungen jedoch unzumutbar oder für das Trainingsziel nicht förderlich sein, kann die Trainingsstunde von der Hundeschule abgesagt werden. Dies kann auch kurzfristig erfolgen. Von der Hundeschule abgesagte Trainingsstunden werden nachgeholt.

3. Teilnahme an Seminaren, Coachings und Vorträgen

3.1 Leistungsbeschreibung
Die vertraglich vereinbarte Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung.

3.2 Anmeldung
Anmeldungen müssen bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung ist erst nach Zahlung der Seminargebühr erfolgreich abgeschlossen und wird durch eine schriftliche Anmeldebestätigung bescheinigt. Damit gilt die Anmeldung als verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.

3.3 Zahlungsbedingungen
Teilnahmegebühren für Seminare, Coachings und Vorträge sind mit Angabe des auf dem Anmeldeformular angegebenen Namens zu überweisen. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin (Name auf dem Anmeldeformular) zur Bezahlung der vollen Teilnahmegebühren. In Einzelfällen ist auch eine Ratenzahlung möglich. Derartige Sonderabredungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Die fristgerechte Überweisung der vollen Seminargebühr berechtigt im Normalfall, jedoch nicht automatisch, zur Teilnahme an dem Seminar. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, entscheidet im Falle einer Buchungsüberschneidung, die von unserem System nicht erfasst werden konnte, die Reihenfolge der Buchungseingänge auf unserem Konto über die Vergabe der freien Plätze.

3.4 Rücktritt und Kündigung
Bei Abmeldungen von Seminaren, Coachings und Vorträgen ist eine Stornierung der Anmeldung und Rückerstattung der Teilnahmegebühren unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% möglich, wenn die Abmeldung unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter in schriftlicher Form vorliegt. Teilnehmer, die später zurücktreten, nicht oder zeitweilig nicht erscheinen, sind zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.

3.5 Absage und Änderung von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen anderer zwingender Gründe die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Ein weitgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls wird der Veranstalter versuchen, für die Nichteinhaltung eines Termins einen personellen Ersatz oder einen Ersatztermin anzubieten. Die Ausführung dieser als Ersatz erbrachten Dienstleistung bedarf der Zustimmung des Teilnehmers. Kann keine Einigung gefunden werden, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Ein weitgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält es sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen auch kurzfristig Änderungen an Programmablauf oder Veranstaltungsort vorzunehmen. Derartige Änderungen berechtigen die Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes oder etwaiger Ansprüche auf Erstattungen.

3.6 Mitbringen von Tieren
Das Mitbringen von Tieren zu den Veranstaltungen oder Seminaren ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Für Hunde, die zu den Veranstaltungen oder Praxisseminaren mitgebracht werden, muss zuvor ein gültiger Impfnachweis (SHPLT) erbracht sowie eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Der Teilnehmer hat die Pflicht, jede Art vonVerhaltensauffälligkeit des Hundes, die im öffentlichen Bereich relevant ist, vor Teilnahme mitzuteilen. Insbesondere sind vorgeschichtliche Beißvorfälle und ordnungsbehördliche Auflagen anzugeben. Wissentliches Verschweigen einer Verhaltensauffälligkeit kann zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers und des Hundes führen. Die bereits geleisteten Gebühren werden in diesem Fall nicht erstattet. In den Praxisseminaren sind die Kurstage in aller Regel so gestaltet, dass die Hunde lange Pausen zwischen den praktischenEinheiten haben. Für die artgerechte Unterbringung seines Hundes während der Seminarzeiten hat der Tierhalter selbst zusorgen. Eine Mitnahme von Tieren in die Seminarräume ist nicht an allen Veranstaltungsorten möglich. Alle Hunde sind während der gesamten Veranstaltung, wenn nichts anderes angesagt wurde, stets an kurzer Leine zu halten und kontrolliert zu führen. Kot und andere Verunreinigungen sind am Veranstaltungsort sowie auf den angrenzenden Straßen, Wegen und Grünflächen umgehend zu entfernen. Die Hunde sind während der Veranstaltung inkl. der Pausen so zu führen oder unterzubringen, dass das Wohlbefinden der anderen Teilnehmer, des Hundes selbst, anderer Artgenossen und unbeteiligter Dritter zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Teilnehmers und seines Hundes führen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

4. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tiere sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung von Menschen und Tieren ausgeschlossen werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführtwurden. Für Schäden durch sein Tier haftet der Halter gemäß $833 BGB. Auch für Schäden jeglicher Art, die durch den Teilnehmeroder seine Begleitpersonen verursacht werden, haftet der Teilnehmer. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter, außer der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Zudem wird keine Haftung übernommen für mögliche Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung der Trainingsanweisungen oder durch vom Teilnehmer selbst getroffene Handlungen und Entscheidungen entstehen.

5. Datenerfassung und Schlussbestimmungen

Der Teilnehmer erteilt mit seiner Anmeldung dem Veranstalter die Erlaubnis, seine personenbezogenen Daten zu speichern. Auch erklärt der Teilnehmer sich damit einverstanden, dass aufgenommene Fotos und Filme von ihm und/ oder seinen Hunden veröffentlicht werden dürfen. Eine Veröffentlichung kann u.a. im Internet unter www.hunde-und-seminarschule-weserbergland.de, Facebook und Google Plus erfolgen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die AllgemeinenGeschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen